Am 02.12.2022 hat der deutsche Bundestag das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen und plant damit die Situation für die Pflegenden in den Krankenhäusern zu verbessern. Das Gesetz wird noch vom Bundesrat beraten und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Welche Bedeutung dieses Gesetz für uns Pflegende hat, erklären wir hier.
Mit dem Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 soll eine Idealbesetzung errechnet und später durchgesetzt werden. Die Personalbemessung richtet sich nach dem Pflegebedarf der Patienten. Hierfür werden die Patienten von den Pflegenden täglich in nach ihren Bedürfnissen in „Allgemeiner Pflege“ und „Spezieller Pflege“ (A 1-4; S 1-4) eingruppiert. Dieser Eingruppierung ist ein jeweiliger Minutenwert zugeordnet, woraus sich dann ein Pflegeaufwand ableiten lässt. Zusätzlich gibt es noch Pflegegrundwerte für jeden Patienten und Aufschläge für Isolationspflicht. Besonders wichtig ist hierbei die gute Dokumentation, damit die Eingruppierung nachvollziehbar ist.
Ab dem 01. Januar 2023 startet eine Erprobungsphase, in der auch die UMM teilnehmen könnte. Nach dieser Erprobungsphase und deren Auswertung, soll die Einführung 2024 flächendeckend erfolgen, bis 2025 die Personalbemessung schließlich scharf gestellt und sanktionierbar wird.